
Finanzamt bitcoin
Ertragsteuerliche Behandlung
Lohnsteuer Online Gewinne aus bitcoin steuer In Deutschland wurde bisher nur Bitcoin als Rechnungseinheit und damit als eine Art „privates Geld“ rechtlich und steuerlich von der Bundesregierung anerkannt. Von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde der Bitcoin als mit Devisen vergleichbare Werteinheit eingestuft. Der Bitcoin ist aber trotzdem kein gesetzliches Zahlungsmittel und auch nicht E-Geld oder Devisen.
Mit bitcoin bezahlen steuern

Anleger hielt „Datensatz“ nicht für steuerpflichtiges Wirtschaftsgut
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 20. Mai 2021 (Az. VIII R 11/18) entschieden, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu versteuern sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kryptowährungen als Zahlungsmittel oder als Spekulationsobjekt erworben wurden. Die Besteuerung setzt voraus, dass zwischen Anschaffung und Veräußerung der Kryptowährungen nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. In diesem Fall sind die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wobei ein Freibetrag von 600 Euro pro Jahr gilt. Freigrenze nutzen Bei dem Thema Steuern und Krypto schrecken viele Anleger zurück. Wie man mit dem Finanzamt zusammenarbeitet, damit unliebsame Überraschungen ausbleiben, weiß Marie Rinke von der Kanzlei Möhrle Happ Luther.